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Wir lösen Ihre GmbH Probleme
Mit Diskretion und Professionalität
Zahlungsunfähigkeit
Fehlende Aufträge und nicht zahlende Kunden haben Ihr Unternehmen in die Krise geführt.
Überschuldung
Die Verbindlichkeiten haben Überhand genommen und lassen sich nicht mehr zurückzahlen.
Mangelnde Liquidität
Ihrem Unternehmen fehlen die liquiden Mittel um den Verbindlichkeiten nachzukommen.
GmbH verkaufen bei drohender Insolvenz
Hier ist eindeutig zu sagen, ist der Insolvenzantrag erst einmal gestellt - ob von Ihnen selbst oder einem Gläubiger - ist es zu spät.
Deshalb ist es wichtig, den Verkauf oder die Übertragung nicht hinauszuzögern. Hier besteht die Gefahr einer Insolvenzverschleppung.
Wann sind Sie verpflichtet Insolvenz anzumelden?
Das Gesetz schreibt vor, dass der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen muss. Spätestens aber innerhalb von 21 Tagen nach Eintritt einer der beiden Gründe. Der Insolvenzantrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Was also tun, wenn Sie eine GmbH Krise vermuten,
aber sich nicht sicher sind, ob Sie schon Insolvenz anmelden sollen? Vielleicht lassen sich noch Mittel aufbringen und die Krise wird überwunden? Was passiert, wenn Sie lange warten? Viele Fragen, auf die es viele Antworten gibt. Sprechen Sie mit uns.
Wer kann die GmbH Insolvenz anmelden?
Der Insolvenzantrag kann von der GmbH selbst oder von den Gläubigern der GmbH gestellt werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird dabei vom Geschäftsführer vertreten. Dieser ist also verantwortlich, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird. Besteht die Geschäftsführung aus mehr als einem Geschäftsführer, ist jeder einzelne berechtigt den Insolvenzantrag zu stellen.
Wann macht sich der Geschäftsführer strafbar?
Der Geschäftsführer macht sich strafbar, wenn er den Eröffnungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt. Ihm drohen in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mögliche Anklagepunkte sind: Betrug, Untreue, Nichtabführen von Lohn- und / oder Umsatzsteuer, Bankrott oder Vereitelung der Zwangsvollstreckung, ebenso das nicht abführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Hinzu kommt, dass der Geschäftsführer im Falle des Versäumnis privat in die Haftung genommen werden kann.
Das Angebot richtet sich an
Unternehmer, deren Gesellschaft
noch nicht insolvent ist.
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