Wir lösen Ihre GmbH Probleme

Mit Diskretion und Professionalität

Zahlungsunfähigkeit


Fehlende Aufträge und nicht zahlende Kunden haben Ihr Unternehmen in die Krise geführt.

Überschuldung


Die Verbindlichkeiten haben Überhand genommen und lassen sich nicht mehr zurückzahlen.

Mangelnde Liquidität


Ihrem Unternehmen fehlen die liquiden Mittel um den Verbindlichkeiten nachzukommen.

GmbH Übertragung


  • Keine Abgabe der eidesstattlichen Versicherung.
  • Keine Eintragung der Insolvenz in den privaten Wirtschaftsauskunfteien.
  • Keine Eintragung in das Schuldenregister.
  • Kein gesellschaftlicher Vertrauensverlust und kein Verlust der privaten Kreditwürdigkeit.

GmbH Übertragung


  • Ihre öffentliche Reputation bleibt erhalten.
  • Sie können unbelastet einen neuen Anfang starten.
  • Sie vermeiden straf- und zivilrechtliche Konsequenzen.
  • Sie werden als Alt-Geschäftsführer freigestellt.
  • Wir stellen den neuen Geschäftsführer.

GmbH Auflösung, Liquidation, Löschung


  • GmbH Löschung statt langwieriger GmbH Liquidation.
  • Rechtssicher, schnell und diskret.
  • Wir übernehmen den gesamten Ablauf der GmbH Löschung.

GmbH verkaufen bei drohender Insolvenz

Hier ist eindeutig zu sagen, ist der Insolvenzantrag erst einmal gestellt - ob von Ihnen selbst oder einem Gläubiger - ist es zu spät.

Deshalb ist es wichtig, den Verkauf oder die Übertragung nicht hinauszuzögern. Hier besteht die Gefahr einer Insolvenzverschleppung.


Wann sind Sie verpflichtet Insolvenz anzumelden?

Das Gesetz schreibt vor, dass der Geschäftsführer bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen muss. Spätestens aber innerhalb von 21 Tagen nach Eintritt einer der beiden Gründe. Der Insolvenzantrag ist beim zuständigen Insolvenzgericht einzureichen. Was also tun, wenn Sie eine GmbH Krise vermuten,

aber sich nicht sicher sind, ob Sie schon Insolvenz anmelden sollen? Vielleicht lassen sich noch Mittel aufbringen und die Krise wird überwunden? Was passiert, wenn Sie lange warten? Viele Fragen, auf die es viele Antworten gibt. Sprechen Sie mit uns.


Wer kann die GmbH Insolvenz anmelden?

Der Insolvenzantrag kann von der GmbH selbst oder von den Gläubigern der GmbH gestellt werden. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung wird dabei vom Geschäftsführer vertreten. Dieser ist also verantwortlich, dass der Insolvenzantrag rechtzeitig gestellt wird. Besteht die Geschäftsführung aus mehr als einem Geschäftsführer, ist jeder einzelne berechtigt den Insolvenzantrag zu stellen.


Wann macht sich der Geschäftsführer strafbar?

Der Geschäftsführer macht sich strafbar, wenn er den Eröffnungsantrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt. Ihm drohen in diesem Fall eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Mögliche Anklagepunkte sind: Betrug, Untreue, Nichtabführen von Lohn- und / oder Umsatzsteuer, Bankrott oder Vereitelung der Zwangsvollstreckung, ebenso das nicht abführen von Sozialversicherungsbeiträgen. Hinzu kommt, dass der Geschäftsführer im Falle des Versäumnis privat in die Haftung genommen werden kann.

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